Schäden am Fahrzeug

Totalschaden? Reparieren oder abrechnen.

Vier Zahlen aus dem Gutachten entscheiden, ob Sie reparieren lassen dürfen oder auf Totalschadenbasis abgerechnet wird. Der Rechner zeigt, in welchem Bereich Ihr Fall liegt.

Totalschaden prüfen

Werte aus dem Gutachten
€
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostet, brutto
€
Was das beschädigte Fahrzeug noch bringt
€
€
Zählt bei der 130-Prozent-Prüfung mit
Details anpassen (4)
%
0 bei voller Haftung der Gegenseite

Einordnung

Reparatur möglich – 130-Prozent-Regel

Reparaturkosten und Wertminderung liegen bei 113,3 % des Wiederbeschaffungswerts und damit innerhalb der Opfergrenze.

Keine Rechtsberatung

Diesen Anspruch durchsetzen lassen

Der fairforce.one Unfall-Concierge übernimmt Gutachten, Schriftverkehr und die Verhandlung mit der Versicherung.

Ergebnis prüfen lassen
  • Ohne Kostenrisiko bei unverschuldetem Unfall
  • Kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen
  • Die 130-Prozent-Regel greift nur bei vollständiger, fachgerechter Reparatur nach den Vorgaben des Gutachtens und mindestens sechs Monaten Weiternutzung. Wer vorher verkauft, abmeldet oder in Zahlung gibt, verliert den Anspruch rückwirkend.
Weitere Hinweise 2
  • Eine reine Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur ist in diesem Bereich ausgeschlossen. Das Integritätsinteresse setzt die reale Weiterverwendung voraus.
  • Nicht enthalten sind Nutzungsausfall, Abschlepp- und Gutachterkosten, Zulassungskosten und die Unfallkostenpauschale. Diese Positionen kommen zusätzlich hinzu.

Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung. Verbindliche Beratung erhalten Sie bei Beauftragung des fairforce.one Unfall-Concierge.

Rechenweg
Wiederbeschaffungswert
9.000,00 €
− Restwert
2.500,00 €
Wiederbeschaffungsaufwand
6.500,00 €
Reparaturkosten + Wertminderung
10.200,00 €
davon in % des Wiederbeschaffungswerts
113,3 %
130-Prozent-Grenze
11.700,00 €
Abrechnungsbasis: Reparaturkosten + Wertminderung
10.200,00 €
Fahrzeugschaden
10.200,00 €

Datenstand 2026

Kurzinfos Totalschaden

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand übersteigen – also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Maßgeblich sind die Werte aus dem Sachverständigengutachten.

Was besagt die 130-Prozent-Regel?
Liegen Reparaturkosten und Wertminderung zusammen bei höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung: Die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht nach Gutachten, und Sie nutzen das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiter.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?
Angebote aus Onlinebörsen müssen Sie nicht ungeprüft gegen sich gelten lassen. Grundsätzlich dürfen Sie sich auf den Restwert aus dem Gutachten stützen. Legt die Versicherung vor dem Verkauf ein höheres, seriöses Angebot vor, kann das zu berücksichtigen sein – lassen Sie das im Zweifel prüfen.

Ihr Beistand nach dem Unfall

Nach einem Unfall kennt ein Anwalt alle Ihre Rechte und sorgt dafür, dass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen. Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen – ein Anwalt wehrt das ab. Er kümmert sich um die gesamte Kommunikation und entlastet Sie im Stress nach dem Unfall. Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.

Sicher

fairforce.one prüft jede Schadensposition und koordiniert die Durchsetzung gegenüber der Versicherung.

Fair

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.

Schnell

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