Schäden am Fahrzeug
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger als ein unfallfreies. Diese Differenz muss die gegnerische Versicherung ersetzen – auch wenn Sie das Auto behalten.
Merkantiler Minderwert
1.390,00 €
Faktor Xr = 5 · entspricht 1.168,07 € netto
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Datenstand 2026
Der merkantile Minderwert ist der Betrag, um den ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist als ein unfallfreies. Er ist unabhängig davon ersatzfähig, ob das Fahrzeug verkauft wird (§ 251 BGB).
Formel nach Ruhkopf/Sahm: (Fahrzeugwert + Reparaturkosten) × Faktor Xr. Der Faktor ergibt sich aus dem Zulassungsjahr und dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Fahrzeugwert.
Was ist die merkantile Wertminderung?
Der Betrag, um den ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug beim Verkauf weniger wert ist als ein unfallfreies. Käufer zahlen für einen Wagen mit Unfallvergangenheit weniger – auch wenn technisch nichts mehr zu sehen ist.
Muss ich mein Auto dafür verkaufen?
Nein. Die Wertminderung ist unabhängig davon zu ersetzen, ob Sie das Fahrzeug verkaufen oder weiterfahren.
Gibt es eine Alters- oder Kilometergrenze?
Eine starre Grenze gibt es nicht, entscheidend ist der Markt. Bei reinen Bagatellschäden entsteht allerdings kein Minderwert. Die Wertminderung zählt außerdem bei der 130-Prozent-Prüfung im Totalschadenfall mit.
Entschädigung pro Ausfalltag
130-Prozent-Regel prüfen
Größenordnung ermitteln
Ausfall im eigenen Haushalt
Entgangenes Einkommen
Nach einem Unfall kennt ein Anwalt alle Ihre Rechte und sorgt dafür, dass Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen. Versicherungen versuchen oft, Zahlungen zu kürzen – ein Anwalt wehrt das ab. Er kümmert sich um die gesamte Kommunikation und entlastet Sie im Stress nach dem Unfall. Bei einem unverschuldeten Unfall muss in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten tragen.
fairforce.one prüft jede Schadensposition und koordiniert die Durchsetzung gegenüber der Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
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